Weitere Infos – worauf Sie achten müssen

Logopädische Behandlung

Wie bekomme ich eine Heilmittelverordnung?

Sie haben den Eindruck, Sie selbst oder Ihr Kind oder Angehörige benötigt logopädische Therapie? Sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Wenn auch der Arzt logopädische Behandlung für notwendig hält, wird er Ihnen ein Rezept, die „Heilmittelverordnung“ ausstellen.

– Das Rezept muß zur ersten Stunde mitgebracht werden.

– Da neue Rezepte meist nur 14 Tage gültig sind, sollte man sich das Rezept frühestens 14 vor dem ersten Termin in der logopädischen Praxis von der Ärztin bzw.dem Arzt ausstellen zu lassen.

– Häufig ist eine Abklärung des Gehörs durch den HNO-Arzt sinnvoll und wird von uns empfohlen. Umfassendere Untersuchungen sind notwendig bei langfristigen Therapien.

– Eine logopädische Therapiestunden dauert meist 45 Minuten, manchmal – je nach ärztlicher Verordnung – 30 Minuten.

Zuzahlung?

– Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen müssen den Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes zuzüglich 10 Euro pro Rezept bezahlen. Diese Zuzahlung ist kein zusätzliches Einkommen der Logopädin, sondern wird von der Krankenkasse bei der Kostenerstattung abgezogen.